Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT‐Service Vosse
Heinz Hermann Vosse
Zum alten Turm 10
26871 Papenburg

§ 1 Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz:
a)
Beanstandungen bitte an IT‐Service Vosse, Heinz Hermann Vosse, Zum alten Turm 10, 26871
Papenburg. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von IT‐Service Vosse oder der
Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete
Mindestlaufzeit geschlossen.
b)
Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung
durch entsprechende Mitteilung an IT‐Service Vosse, Heinz Hermann Vosse, Zum alten Turm 10,
26871 Papenburg, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn IT‐Service Vosse nach dem
vertraglich vereinbarten Anfangs‐Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der
Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
(1)
IT‐Service Vosse, Heinz Hermann Vosse, Zum alten Turm 10, 26871 Papenburg (im folgenden
Provider genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2)
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Provider sie schriftlich
bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3)
Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu
ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der
Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Provider weist
seine Kunden schriftlich oder via E‐Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die
Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
(4)
Der Provider behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikations‐
Dienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß §28 Telekommunikations‐Kundenschutzverordnung
(TKV) iVm §23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.

§ 2 Leistungspflichten des Providers
(1)
Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet‐Infrastruktur von 98% im Jahresmittel.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.).
(2)
Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre
Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur
Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur
noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Provider den Kunden unverzüglich.
(3)
Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der Provider dem Kunden
keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E‐Mail
und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Provider leistet keinen direkten Support für
Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4)
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch
von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

§ 3 Internetdomains
(1)
Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, der Provider wird nur als Vertreter
des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(a)
Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen,
sofern der Provider nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
(2)
Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr
dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können
und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der
Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3)
Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie
angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der
Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu
verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess‐ und Anwaltskosten in
ausreichender Höhe (mindestens € 7.500; in Worten: siebentausend und fünfhundert Euro) stellt.
(4)
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen,
stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

§ 4 Internet‐Präsenzen
(1)
Der Kunde darf durch die Internet‐Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens‐, Urheber‐, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf
Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische
und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde
darf seine Internet‐Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die
Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten
und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung
verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro). Der Provider ist bei
einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen
mit sofortiger Wirkung einzustellen.
(2)
Die in §4 Absatz 1 Satz 2 (Pornographie/Erotik) getroffene Regelung gilt nicht für Server, die dem
Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co‐located Server).

§ 5 Pflichten des Kunden
(1)
Der Kunde wird von seiner Internet‐Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen
lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und
kostengünstige Wiederherstellung der Internet‐Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu
gewährleisten.
(2)
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet
sich dem Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und
auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut
zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E‐Mail‐Adresse sowie
Telefon‐ und Telefax‐Nummer des Kunden.
(3)
Der Kunde hat in seinen POP3‐E‐Mail‐Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen
Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche
Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von
ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen
vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(4)
Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zugeteilte Passwörter streng geheim zu halten und den
Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das
Passwort bekannt ist.
(5)
Der Kunde verpflichtet sich, durch eventuell eingesetzte Werkzeuge und Techniken wie z.B. PHP und
CGI die Systeme des Providers nicht übermäßig zu belasten. Es bleibt dem Provider vorbehalten, bei
übermäßiger Systembelastung durch die Internet‐Präsenz des Kunden diese vom Zugriff durch Dritte
zu sperren, bis der Kunde seine Internet‐Präsenz dahingehend angepasst hat, dass die übermäßige
Systembelastung nicht mehr besteht. Dies gilt nicht für dedizierte Server, die dem Kunden zur
alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen.
(6)
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den
jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt der
Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen
Preisliste in Rechnung.
(7)
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten Ressourcen nicht für folgende
Handlungen einzusetzen: (a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking); (b)
Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder
E‐Mails (Spam/Mail‐Bombing); (c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port
Scanning); (d) Versenden von E‐Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen
darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender
Geschäftsbeziehung); (e) das Fälschen von IP‐Adressen, Mail‐ und Newsheadern sowie die
Verbreitung von Viren. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen
verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt.
Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1)
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei
verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten
ist, gilt die vertragliche Leistung vom Provider mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(2)
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum des
Providers. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Provider, unbeschadet sonstiger
Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn er dies dem Kunden
angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 7 Kündigung und ihre Folgen
(1)
Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben 4 Wochen vor Ablauf der auf der
Rechnung ausgewiesenen Laufzeit.
(2)
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund
liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde: (a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem
Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; (b) schuldhaft gegen eine der
in den §§4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt; (c) der Kunde trotz
Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet‐Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den
in §5 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt.
(3)
Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen
Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben
oder die Domain nach DENIC‐Direktpreisliste künftig abzurechnen.
(4)
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.

§ 8 Preise und Zahlung
(1)
Die Entgelte für erbrachte Leistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar auf das in dieser
Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
(2)
Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er ‐ sofern
er Vollkaufmann ist ‐ vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich. Sollte
sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Provider
zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(3)
Sofern der Kunde Nicht‐Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10%
jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
(4)
Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise
jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus,
wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
(5)
Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung
vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(6)
Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den §639 Abs. 1 BGB und §478 Abs. 1 BGB.

§ 9 Rechte Dritter
(1)
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von
ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten
weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht,
insbesondere Urheber‐, Datenschutz‐ und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor,
Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen.
Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren.
Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte auf seinen
Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2)
Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter
nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar
machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden
beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

§ 10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1)
Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet‐Präsenzen
gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht‐ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten
für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2)
Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop‐
Software), überträgt er dem Kunden ein nicht‐ausschließliches Recht für die Dauer der
Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(3)
Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle
Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und
Werbehilfen an den Provider zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von
seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist.

§ 11 Gewährleistung
(1)
Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische
Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers über.
(2)
Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige
Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen
fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung
angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des
Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder
anderweitig vom Provider dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die
Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung
erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist‐ oder formgerechte
Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3)
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Provider kostenlos
Ersatz. Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware
nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der
Mängelanzeige bei dem Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die
Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten
Preises (Minderung) zu verlangen.
(4)
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm‐
/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungsund
Umstellungsproblemen.
(5)
Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch,
Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(6)
Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist,
Hard‐ und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet
oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass
vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard‐ und Software den Anforderungen des Kunden
genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz‐, fehler‐ und virusfrei
ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder
bereitgestellte Hard‐ und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß
Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers
übernimmt der Provider keinerlei Gewährleistung.

§ 12 Haftungsbeschränkung
(1)
Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden
Regelungen.
(2)
Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf
zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Provider nach
den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3)
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften, bei
Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in §7 Abs. 2 TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. €
12.500,00).
(4)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
hat. In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen
Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in §7 Abs. 2 TKV niedergelegten
Höchstsätze (z. Zt. € 12.500,00).
(5)
Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder
entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(6)
Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung
der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.

§ 13 Datenschutz
(1)
Der Provider weist gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und
andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt,
Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up‐ und Downloads), vom Provider
während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des
Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der
Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch
zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur
bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten
widersprechen.
(2)
Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten
Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider
wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen
Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit
international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(3)
Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem
Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten
des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten
trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

§ 14 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von
diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber‐,
Datenschutz‐ und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers (Papenburg) örtlich
zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.

§ 16 Schlußbestimmungen
(1)
Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2)
Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Providers und bietet diese Gesellschaft dem
Kunde einen Vertrag an, der einem mit dem Provider geschlossenen Vertrag entspricht, so kann der
Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(3)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen
Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Vertragsprache: Deutsch

Stand: Januar 2017